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Klare(r) Tatsachen
Vor 20 Jahren
Eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber
8.12.06
Was der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf bereits als fertigen Plan vorschlug und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble in seinem 132 Millionen Euro schweren Programm zur Stärkung der inneren Sicherheit nur angedeutet hatte, soll nun konkret werden: Das BKA soll auch Zugriff auf die PCs der Bürger über das Internet erhalten. heise.de
Mal davon abgesehen, dass aus Verfassungsrechtlicher Sicht höchst bedenklich ist, egal wie man sich da dreht und wendet. Aber wie soll das gehen? Werden Router verboten oder werden Trojaner entwickelt, die dann natürlich nicht böse sind – denn der Zweck heiligt die Mittel?
update:
Experten
Das heimliche Hacken von Rechnersystemen würde, meinte ein Rechtsprofessor, wenn es sich um eingeschaltete Rechner handelt, nicht als Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung gelten.
Nur das Betreten einer Wohnung, so ein weiterer Experte, falle unter Art. 13, nicht aber das “Herauslesen” von Daten. Wenn der Betreiber online ist, so die erstaunliche Begründung, dann habe er sein System derart geöffnet, “dass er selbst den Zugriff der Verfassungsschutzbehörde ermöglicht”.
heise.de
Heißt das, wenn ich mein Fenster nicht verhänge oder gar öffne, gilt Art. 13 GG auf Unverletzlichkeit der Wohnung auch nicht mehr?
Kassandra | link| Kat: Politik, Internet-ist-boese |
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