30.03.09

Ein link zu einem link zu einem link ...

.. kann gefährlich sein.
“Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind”

sagt das LG Karlsruhe (link )

Da verschlägt es einem glatt die Sprache.

update: ich war zu faul, aber im Heiseforum hats einer durchgezogen:
auch das Landgericht Karlsruhe verlinkt mittelbar auf Wikileaks

und (2.update) es funktioniert

Kassandra | link | Kat: , |

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— christoph    31. März 2009    #

— Kassandra    31. März 2009    #