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Pfingsten in Jena
Ah.. ja
Klare(r) Tatsachen
Vor 20 Jahren
Eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber
Das Bundesverfassungsgericht urteilt: die “Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß”
Pressemitteilung
Fazit: Mit dem deutschen Verfassungsgericht wird es keinen “großen Bruder” geben.
Kassandra | link | Kat: Politik, eine von 34939 |
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