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Das Oberverwaltungsgericht hat mit aufgrund mündlicher Verhandlung vom 30.11.2007 ergangenem Urteil auf die Klage einer Anhängerin des 1. FC Dynamo Dresden festgestellt, dass ihre körperliche – mit Entkleiden verbundene – Durchsuchung durch Polizeibeamtinnen anlässlich der Fußballzweitliga-Begegnung zwischen dem 1. FC Saarbrücken und dem 1. FC Dynamo Dresden am 11.3.2005 vor dem Saarbrücker Ludwigsparkstadion rechtswidrig war.
meldet das Juraforum
Es ging um diesen Fall: Zu Gast bei Freunden
Kassandra | link | Kat: , Aktuell |
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